Für Vermieter in Deutschland
Energieausweis bei Vermietung und Neuvermietung
Wer eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten möchte, sollte den Energieausweis frühzeitig prüfen. Liegt für das Gebäude noch kein gültiger Ausweis vor, kann vor der Vermietung ein neuer Energieausweis erforderlich sein. Der Ausweis oder eine Kopie ist grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung vorzulegen.
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Brauche ich bei einer Neuvermietung einen Energieausweis?
Besteht bereits ein gültiger Ausweis, muss für den Mieterwechsel normalerweise nicht allein deshalb ein neuer erstellt werden. Prüfen Sie jedoch das Ablaufdatum und ob nach größeren energetischen Änderungen ein neuer Ausweis erforderlich geworden ist.
Der richtige Zeitpunkt: Anzeige, Besichtigung und Mietvertrag
Vor der Immobilienanzeige
Prüfen Sie, ob ein gültiger Energieausweis vorliegt und welche Angaben daraus für das Inserat benötigt werden. Dadurch vermeiden Sie hektische Nachforderungen kurz vor der ersten Besichtigung.
In der Immobilienanzeige
Liegt bei Veröffentlichung einer gewerblichen Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, verlangt § 87 GEG bestimmte Angaben. Dazu gehören je nach Gebäude und Ausweis insbesondere:
- Art des Energieausweises: Bedarf oder Verbrauch,
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch,
- wesentlicher Energieträger der Heizung,
- bei Wohngebäuden das Baujahr,
- bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse.
Übernehmen Sie die Werte direkt aus dem Ausweis. Schätzen oder verändern Sie die Angaben nicht.
Spätestens bei der Besichtigung
Der Energieausweis oder eine Kopie muss potenziellen Mietern grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Das kann auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfolgen. Findet keine Besichtigung statt, gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorlagepflichten trotzdem.
Nach Abschluss des Mietvertrags
Dem neuen Mieter ist der Energieausweis oder eine Kopie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu übergeben. Die Übergabe sollte nachvollziehbar dokumentiert werden.
Welcher Energieausweis passt zur Mietimmobilie?
Ein Verbrauchsausweis basiert auf gemessenen Verbrauchsdaten. Das Ergebnis wird deshalb auch vom Verhalten der bisherigen Bewohner, von Leerständen und den betrachteten Abrechnungszeiträumen beeinflusst.
Ein Bedarfsausweis bewertet die energetischen Eigenschaften des Gebäudes auf Grundlage von Gebäudedaten. Dafür werden mehr Angaben zur Gebäudehülle, Heizung und Konstruktion benötigt.
Welche Variante zulässig oder erforderlich ist, hängt unter anderem von Gebäudeart, Baujahr, Anzahl der Wohnungen und energetischem Zustand ab. Treffen Sie die Auswahl nicht allein nach dem vermeintlich geringeren Aufwand.
Verbrauchsausweis
- basiert auf Verbrauchswerten,
- Verbrauchsdaten müssen geeignet und vollständig sein,
- Leerstände und Nutzerverhalten spielen eine Rolle,
- nicht bei jedem Gebäude frei wählbar.
Bedarfsausweis
- basiert auf technischen Gebäudedaten,
- benötigt mehr Angaben zur Immobilie,
- weniger vom individuellen Verbrauchsverhalten abhängig,
- kann in bestimmten Fällen erforderlich sein.
Was gilt bei einer Eigentumswohnung?
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für das Gebäude ausgestellt. Wer nur eine einzelne Eigentumswohnung vermietet, benötigt deshalb üblicherweise die Unterlagen des gesamten Gebäudes.
Fragen Sie frühzeitig bei Hausverwaltung oder Wohnungseigentümergemeinschaft nach:
- Gibt es bereits einen gültigen Energieausweis?
- Wann wurde er ausgestellt?
- Kann eine vollständige Kopie bereitgestellt werden?
- Welche Werte müssen in die Anzeige übernommen werden?
Fehlt ein gültiger Ausweis, sollte zunächst innerhalb der Gemeinschaft bzw. mit der Verwaltung geklärt werden, wer die Erstellung beauftragt und welche Gebäudedaten vorliegen.
Sieben Fehler, die Vermieter vermeiden sollten
- Erst kurz vor der Besichtigung nach dem Ausweis suchen.
- Nur die erste Seite statt des vollständigen Dokuments bereithalten.
- Werte für die Immobilienanzeige schätzen.
- Wohnfläche und Gebäudenutzfläche verwechseln.
- Einen abgelaufenen Ausweis ungeprüft weiterverwenden.
- Leerstände bei Verbrauchsdaten nicht berücksichtigen.
- Bedarf und Verbrauch nur nach dem Preis auswählen.
Orientierung statt Verbrauchsgarantie
Der Energieausweis ermöglicht einen überschlägigen Vergleich der energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Er garantiert keine bestimmte Heizkostenhöhe. Tatsächliche Kosten hängen unter anderem von Wetter, Energiepreis, Raumtemperatur, Lüftungsverhalten und Nutzung ab.
Formulieren Sie Inserate deshalb sachlich. Versprechen Sie nicht, dass ein bestimmter Kennwert automatisch zu einer konkreten monatlichen Ersparnis führt.
Häufige Fragen
Ist ein Energieausweis bei jedem Mieterwechsel neu nötig?
Nein. Entscheidend ist, ob für das Gebäude ein gültiger Energieausweis vorliegt. Ein bloßer Mieterwechsel lässt einen noch gültigen Ausweis nicht automatisch erlöschen.
Brauche ich für jede Wohnung einen eigenen Energieausweis?
Grundsätzlich wird der Energieausweis für das Gebäude ausgestellt. Bei einer Eigentumswohnung ist deshalb regelmäßig der Gebäudeausweis relevant.
Wann muss ich den Energieausweis zeigen?
Der Ausweis oder eine Kopie ist potenziellen Mietern grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Bei einer Vermietung gelten außerdem entsprechende Übergabepflichten nach Vertragsabschluss.
Welche Werte gehören in die Wohnungsanzeige?
Wenn bei Veröffentlichung bereits ein Energieausweis vorliegt, sind die in § 87 GEG genannten Angaben zu übernehmen. Dazu zählen insbesondere Ausweisart, Kennwert, Energieträger sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse.
Reicht ein Foto der ersten Seite?
Für die gesetzliche Vorlage sollten Sie den vollständigen Energieausweis oder eine vollständige Kopie bereithalten. Ein einzelnes Foto kann wesentliche Seiten und Empfehlungen auslassen.
Was mache ich, wenn Verbrauchsdaten fehlen?
Prüfen Sie, ob sich geeignete Verbrauchsdaten über Abrechnungen, Energielieferanten oder die Hausverwaltung beschaffen lassen. Fehlen die Voraussetzungen für einen Verbrauchsausweis, kann eine andere Ausweisart erforderlich sein.
Kann der Mieter den Energieausweis verlangen?
Im Zusammenhang mit der Neuvermietung bestehen gesetzliche Vorlage- und Übergabepflichten. Bei laufenden Mietverhältnissen hängt die konkrete Situation vom Einzelfall ab; dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Energieausweise werden grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Bestimmte Änderungen am Gebäude können dazu führen, dass vorher ein neuer Ausweis erforderlich wird.
Vermietung vorbereiten und passende Ausweisart wählen
Prüfen Sie zuerst, ob bereits ein gültiger Gebäudeausweis vorhanden ist. Falls nicht, hilft Ihnen der Kapital-Bau-Check bei der ersten Einordnung zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Die Bestellung erfolgt anschließend transparent über den spezialisierten Partner.

Autor · Herausgeber Kapital-Bau
Claas Conrad Sass
Persönlicher Immobilienmakler für Bonn, den Rhein-Sieg-Kreis und Köln. Erlaubnis nach § 34c GewO. Kapital-Bau stellt Energieausweise nicht selbst aus.
Veröffentlicht am · Zuletzt fachlich geprüft am