GEG-Ratgeber für Eigentümer · Stand 19. Juli 2026

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Ein gültiger Energieausweis ist grundsätzlich erforderlich, wenn ein bebautes Grundstück, Haus oder Wohnungseigentum verkauft oder ein Gebäude beziehungsweise eine Wohnung neu vermietet, verpachtet oder verleast werden soll – und kein gültiger Ausweis vorhanden ist. Ausnahmen gelten insbesondere für kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche und für Baudenkmäler im gesetzlichen Anwendungsbereich.

Wer sein eigenes Haus nur weiter selbst bewohnt und weder verkauft noch neu vermietet, benötigt allein deswegen grundsätzlich keinen neuen Energieausweis. Diese Seite ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Pflicht und Ausweisart kostenlos prüfen

In diesen Fällen brauchen Eigentümer grundsätzlich einen Energieausweis

Haus oder Grundstück verkaufen

Beim Verkauf eines bebauten Grundstücks oder Wohngebäudes muss grundsätzlich ein gültiger Energieausweis vorliegen.

Eigentumswohnung verkaufen

Auch beim Wohnungsverkauf ist ein Ausweis vorzulegen – meist liegt bereits ein Gebäudeausweis bei der Hausverwaltung.

Haus oder Wohnung neu vermieten

Bei jeder Neuvermietung eines Wohngebäudes oder einer Wohnung ist der Ausweis vorzulegen und zu übergeben.

Gebäude verpachten oder verleasen

Verpachtung und Leasing sind der Neuvermietung gleichgestellt und lösen dieselben Pflichten aus.

Neubau nach Fertigstellung

Für Neubauten wird ein Bedarfsausweis erstellt und dem Eigentümer übergeben.

Umfassende Änderungen am Bestand

Werden bei bestimmten umfangreichen Änderungen Berechnungen für das gesamte Gebäude erstellt, kann ein neuer Ausweis nötig sein.

Bei Eigentumswohnungen wird der Ausweis grundsätzlich für das Gebäude ausgestellt und liegt häufig bereits bei Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft.

Wann muss der Energieausweis vorliegen?

  1. 1. Immobilienanzeige

    Liegt bei Aufgabe einer kommerziellen Anzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen die Pflichtangaben nach § 87 GEG aufgenommen werden.

  2. 2. Besichtigung

    Spätestens jetzt muss der Ausweis oder eine Kopie vorgelegt werden; sichtbares Auslegen oder Aushängen genügt.

  3. 3. Keine Besichtigung

    Der Ausweis muss dem Interessenten unverzüglich zugänglich gemacht werden, spätestens auf dessen Aufforderung.

  4. 4. Vertragsabschluss

    Nach dem Kaufvertrag muss der Verkäufer oder Makler dem Käufer den Ausweis oder eine Kopie unverzüglich übergeben. Für Vermietung, Verpachtung und Leasing gelten entsprechende Vorlage- und Übergaberegeln.

Diese Angaben gehören aus dem Energieausweis in die Anzeige

Wenn der Ausweis bei Anzeigenschaltung vorliegt, gehören folgende Angaben in das Inserat:

  • Art des Energieausweises
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
  • Wesentlicher Energieträger der Heizung
  • Bei Wohngebäuden: Baujahr
  • Bei Wohngebäuden: Energieeffizienzklasse

Für Nichtwohngebäude gelten ergänzende Anforderungen. Im Zweifel Fachperson oder Rechtsberatung einbeziehen.

Wann besteht keine Energieausweis-Pflicht?

  • Kleine Gebäude im Sinne des GEG mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche.
  • Baudenkmäler: Die Vorlage- und Verwendungspflichten des § 80 Abs. 3–7 GEG finden nach § 79 Abs. 4 GEG keine Anwendung.
  • Reine Weiternutzung im selbst bewohnten Eigentum ohne Verkauf oder Neuvermietung löst für sich genommen keine Pflicht aus.
  • Ein noch gültiger Energieausweis muss nicht allein wegen eines geplanten Verkaufs neu erstellt werden, sofern keine andere Vorschrift bzw. relevante Gebäudeänderung dies erfordert.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis wird grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Nach Ablauf kann er nicht einfach verlängert werden; bei erneutem Verkaufs- oder Vermietungsanlass ist ein neuer Ausweis erforderlich. Unabhängig von der Zehnjahresfrist kann der vorhandene Ausweis seine Gültigkeit verlieren, wenn nach bestimmten Änderungen am Gebäude ein neuer Ausweis erforderlich wird.

Eigentümer und Makler tragen Verantwortung

  • Der Auftrag zur Ausstellung liegt typischerweise beim Eigentümer.
  • Verkäufer, Vermieter oder der für die Anzeige bzw. Besichtigung verantwortliche Makler müssen die gesetzlichen Angaben und Vorlagepflichten beachten.
  • Nur nach § 88 GEG berechtigte Personen dürfen den Ausweis ausstellen.
  • Kapital-Bau stellt nicht selbst aus, kann aber eine Anfrage vorbereiten bzw. nach konfigurierter Partnerstrecke weiterleiten.

Was kann passieren, wenn der Energieausweis fehlt?

Verstöße gegen bestimmte Vorlage-, Übergabe- oder Anzeigenpflichten können nach § 108 GEG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Je nach Verstoß sieht das Gesetz Geldbußen von bis zu 10.000 Euro vor. Entscheidend ist der konkrete Einzelfall; diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Welcher Energieausweis erfüllt die Pflicht?

Die Pflicht sagt zunächst, dass ein gültiger Energieausweis benötigt wird. Ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis zulässig ist, hängt von Gebäude, Bauantragsdatum, Wohneinheiten, energetischem Standard und Verbrauchsdaten ab.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis vergleichen

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  • Verkauf, Neuvermietung oder nur Eigennutzung?
  • Wohngebäude, Eigentumswohnung oder Sondergebäude?
  • Gültiger Ausweis vorhanden?
  • Bauzeit, Wohneinheiten und Verbrauchsdaten bekannt?
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Häufige Fragen zur Energieausweis-Pflicht

Ist der Energieausweis beim Hausverkauf Pflicht?+

Ja. Beim Verkauf eines bebauten Grundstücks, Hauses oder von Wohnungseigentum ist grundsätzlich ein gültiger Energieausweis erforderlich (§ 80 GEG).

Ist der Energieausweis bei einer Neuvermietung Pflicht?+

Ja. Bei Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes oder einer Wohnung muss ein gültiger Ausweis vorgelegt und übergeben werden.

Brauche ich für mein selbst bewohntes Haus einen Energieausweis?+

Nein. Wer nur weiter selbst bewohnt und weder verkauft noch neu vermietet, benötigt allein dafür keinen neuen Energieausweis.

Sind Baudenkmäler von der Pflicht ausgenommen?+

Für Baudenkmäler finden die Vorlage- und Verwendungspflichten nach § 80 Abs. 3–7 GEG gemäß § 79 Abs. 4 GEG keine Anwendung.

Was gilt für Gebäude bis 50 Quadratmeter?+

Kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche im Sinne des GEG sind von der Ausweis-Pflicht ausgenommen.

Muss der Energieausweis schon in der Anzeige vorhanden sein?+

Das GEG legt fest, welche Angaben in die Immobilienanzeige gehören, wenn bei Anzeigenaufgabe bereits ein Ausweis vorliegt (§ 87 GEG). Eine Pflicht, den Ausweis zwingend vor Inseratsschaltung neu zu erstellen, ergibt sich daraus nicht – die Vorlagepflicht spätestens bei der Besichtigung bleibt davon unberührt.

Muss ich den Energieausweis bei der Besichtigung zeigen?+

Ja. Spätestens bei der Besichtigung ist der Energieausweis oder eine Kopie unaufgefordert vorzulegen; sichtbares Auslegen oder Aushängen genügt.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?+

Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Er kann nicht einfach verlängert werden; bei einem neuen Verkaufs- oder Vermietungsanlass ist ggf. ein neuer Ausweis erforderlich.

Was droht bei fehlenden Pflichtangaben?+

Verstöße gegen bestimmte Vorlage-, Übergabe- oder Anzeigenpflichten können nach § 108 GEG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – je nach Verstoß mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?+

Nur nach § 88 GEG berechtigte Personen dürfen einen Energieausweis ausstellen.

Quellen und Stand

Stand der fachlichen Prüfung: 19. Juli 2026. Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts- oder Energieberatung.

Claas Conrad Sass, Inhaber Kapital-Bau

Autor · Herausgeber Kapital-Bau

Claas Conrad Sass

Persönlicher Immobilienmakler für Bonn, den Rhein-Sieg-Kreis und Köln. Erlaubnis nach § 34c GewO. Kapital-Bau stellt Energieausweise nicht selbst aus.

Veröffentlicht am · Zuletzt fachlich geprüft am